| Dreieinhalb Jahre Haft für Messer-Attacke |
|
Landgericht: Jugendstrafen für Brüder nach Auseinandersetzung in der Heimstätte Zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Darmstadt am Freitag einen heute 18 Jahre alten Mann verurteilt, der am 13. Juni in der Heimstättensiedlung einen einundzwanzigjährigen Frankfurter mit zwei Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt hatte. Der mitangeklagte 20 Jahre alte Bruder des Messerstechers, der mit der flachen Seite einer Machete auf den Frankfurter eingeschlagen hatte, erhielt zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gleich 200 Arbeitsstunden muss der Zwanzigjährige im Rahmen seiner Bewährung ableisten. Es war schon kein Zaunpfahl mehr, eher ein ganzer Laternenmast, mit dem Richterin Andrea Röhrig zuvor dem Hauptangeklagten zugewinkt hatte. Dieser hatte am Freitagmorgen durch seinen Verteidiger Hans Georg Kaschel eine Erklärung verlesen lassen, in der er sich auf ein Geständnis zubewegte, das strafmildernd bewertet werden konnte. Darin behauptete aber der Achtzehnjährige weiterhin, dass er seinen Kontrahenten durch die zwei Stiche in den Rücken mit einem Fleischmesser nicht habe töten wollen. Die Strafkammer hatte für den Fall eines umfassenden Geständnisses eine Strafe von maximal dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt - ein Jahr weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Dies sei aber kein umfassendes Geständnis, mahnte Röhrig. Der Angeklagte solle noch einmal darüber nachdenken. Es folgte eine Verhandlungspause, ehe Kaschel dem Gericht mitteilte, sein Mandant sei sich durchaus bewusst gewesen, dass das Opfer auch hätte sterben können. Ob das so stimme, fragte die Richterin: Der Achtzehnjährige brauchte nur noch zu bejahen. Zu Beginn des Prozesses hatten beide Brüder noch von einer Notwehrsituation gesprochen. Am Ende räumten sie ein, dass davon keine Rede sein konnte. Sie waren es gewesen, die nachts mit Fleischmesser und Machete bewaffnet auf eine Gruppe junger Leute zugegangen waren, die an der Anne-Frank-Straße nahe der Bushaltestelle lagerte. Vorangegangen war eine lärmende Party im Haus der Brüder, die von der Mutter beendet worden war. Später seien aus der Gruppe heraus Steine gegen das Haus geworfen worden, erklärten die Angeklagten. Bei der nächtlichen Konfrontation kam es - kaum überraschend - zu einem Gerangel, in dessen Verlauf beide Brüder ihre Waffen zogen und den jungen Frankfurter beinahe töteten. Er überlebte dank sofortiger Behandlung durch einen Notarzt. (Quelle: Darmstädter Echo vom 08.01.2011)
|

